Seit Mitte April 2020 sind die Gebühren für eine Rufnummernmitnahme gesunken. Dennoch versuchen die Anbieter weiterhin überhöhte Gebühren für die Portierung zu verlangen. Dem hat die Bundesnetzagentur nun einen Riegel vorgeschoben und die neuen Gebühren auch für die sofortige Portierung festgelegt.
Portierung wird billiger
Seit dem 20. April 2020 gelten neue Preise für die Rufnummernmitnahme. Statt bis zu 30 Euro darf diese nun nur noch maximal 6,82 Euro kosten. Dabei setzte die Bundesnetzagentur auf eine freiwillige Umsetzung durch die Anbieter. Wer sich weigerte, dem drohten Strafzahlungen. Dennoch versuchen offenbar einige Anbieter die neue Regelung zu umgehen. Darauf wurden die Kollegen von Teltarif aufmerksam.
Im vorliegende Fall fiel auf, dass einige Anbieter in ihren Preislisten eine Unterscheidung zwischen der Portierung zum Vertragsende und der Rufnummernmitnahme während der Laufzeit tätigten. Denn seit einigen Jahren können Kunden ihre Nummer auch aus einem laufenden Vertrag heraus portieren. Das ändert zwar nichts an dessen Laufzeit, gibt die Nummer jedoch für einen anderen Tarif und Anbieter frei. Der alte Vertrag erhält dann für die Restlaufzeit einfach eine neue Handynummer.
Kein Unterschied bei Portierungsart
In den Preislisten einiger Anbieter kostete die Portierung zum Laufzeitende die nun gültigen 6,82 Euro. Allerdings wurden für eine Mitnahme der Nummer während der Vertragslaufzeit deutlich höhere Gebühren fällig. Den Angaben nach verlangten die Anbieter hierfür weiterhin bis zu 29,99 Euro. Darauf angesprochen erklärten diese, dass die Neuregelung der Bundesnetzagentur lediglich die Portierung zum Laufzeitende betreffe. Entsprechend dürfe man für die Mitnahme innerhalb der Laufzeit weiterhin ein höherer Preis erheben.
Die Bundesnetzagentur sah das auf Nachfrage jedoch ganz anders und teilte mit:
[…] Die Bundesnetzagentur hat Ihren Hinweis zum Anlass genommen, das betroffene Unternehmen zu kontaktieren und darauf hinzuweisen, dass eine solche Praxis nicht mit den Beschlüssen der Bundesnetzagentur zu der Höhe der Portierungsentgelte in Einklang steht.
Das Unternehmen teilte mit, dass es sich bei dem zu hohen Entgelt für diese Leistungsposition um ein Versehen handele, das umgehend behoben werde. Die Preisliste werde angepasst, sodass dort die vorzeitige Rufnummernmitnahme künftig ebenfalls nur mit 6,82 Euro ausgewiesen sein wird.[…]
Zudem habe das Unternehmen die fehlerhaften Portierungsentgelte bei einer Rufnummernmitnahme im Festnetz korrigiert, heißt es. Denn auch dort wurden weiterhin zu hohe Gebühren angegeben, obwohl diese bereits seit 2018 auf maximal 11,44 Euro festgelegt sind.
Betroffene Kunden erhalten ihr Geld zurück
Kunden, die seit dem 20. April 2020 eine Portierung durchgeführt und dafür mehr als die erlaubten 6,82 Euro gezahlt haben, werden gebeten, sich mit ihrem Anbieter in Verbindung zu setzen. Unabhängig davon, ob die Portierung während oder zum Ende der Laufzeit beantragt wurde. Wer mehr als 6,82 Euro bezahlt hat, kann die zu viel gezahlten Beträge zurückverlangen. Zu allererst sollen Betroffene selbst den Kontakt zu ihrem Anbieter suchen, heißt es. Sollte das jedoch keinen Erfolg haben, hilft die Bundesnetzagentur weiter.
Die Kollegen weißen jedoch drauf hin, dass die niedrigeren Portierungskosten nur die Rufnummernmitnahme zu einem anderen Anbieter bzw. Unternehmen gelten. Eine interne Portierung bei einem Anbieter oder die Mitnahme einer Nummer zu einer anderen Marke des gleichen Unternehmens kann weiterhin mit höheren Gebühren belegt werden und ist regulatorisch nicht zu beanstanden. Hier sollten Kunden also prüfen, ob tatsächlich ein Wechsel des Unternehmens stattgefunden hat.