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Frequenzauktion 2025: Verlängerung statt teure Versteigerung als Übergangslösung?

Die im Jahr 2025 anstehende Frequenzauktion könnte ausfallen. Zumindest denkt die Bundesnetzagentur ernsthaft darüber nach, statt der teuren Versteigerung eine Verlängerung der derzeitigen Nutzungsituation vorzunehmen. Für die Netzbetreiber würde das mehr Planungssicherheit bedeuten – und für Kunden bestenfalls bessere Netze.

Keine Frequenzauktion für 2025?

Die Frequenzauktion 2019 hat den Netzbetreibern zu den wichtigen 5G-Frequenzen verholfen, jedoch auch eine Stange Geld gekostet. Insgesamt 6,6 Milliarden Euro mussten Telekom, Vodafone, o2 und 1&1 abdrücken, um 5G-Tarife anbieten zu können. Geld, dass sich zum einen über die Tarifpreise amortisieren muss und zum andern beim Ausbau fehlt. Zwar verfügt Deutschland mittlerweile über ein recht gut ausgebautes 5G-Netz, aber auch über hohe Tarifpreise für diejenigen, die den Mobilfunkstandard nutzen möchten.

Für 2025 steht die nächste Frequenzauktion an – denn erneut laufen Nutzungsrechte aus, die neu vergeben werden müssen. Allerdings sieht es so aus, als würde die Bundesnetzagentur vom üblichen Versteigerungsverfahren abweichen und eine Alternative in Betracht ziehen. In einem Konsultationspapier vom 13. September 2023 erklärt die Aufsichtsbehörde, es „sprechen gewichtige Gründe dafür, ein Vergabeverfahren nicht bereits zum Ende des Jahres 2025 durchzuführen“. 

Bessere Mobilfunkversorgung statt teurer Auktion

Hintergrund der Überlegungen ist das noch immer stark vorhandene Stadt-Land-Gefälle bei der Mobilfunkversorgung. Während Nutzer in Städten und Ballungsgebieten bereits zuverlässig eine Datenrate von mindestens 100 Mbit/s erhalten, gebe es auf dem Land noch zahlreich un- und unterversorgte Gebiete.  „In manchen Bundesländern liegt die Versorgung in dünn besiedelten Gebiete [sic!] bei einzelnen Netzbetreibern nur bei ca. 90 Prozent“, heißt es im Konsultationspapier.

Hier möchte die Bundesnetzagentur ansetzen und zwei Fliegen mit eine Klappe schlagen. Denn die Aufsichtsbehörde will die auslaufenden Frequenzen um fünf Jahre verlängern und in den Händen der Netzbetreiber belassen, die sie derzeit bereits halten – diesen jedoch dafür Ausbau- und Versorgungsauflagen auferlegen. Bis zu acht Prozentpunkte (also von um die 90 Prozent auf bis zu 98 Prozent) soll die Versorgung in dieser Zeit auf dem Land ansteigen. Die Neuvergabe der Frequenzen würde dann in ein paar Jahren zusammen mit denen stattfinden, die 2033 auslaufen.

Bessere Netze für Nutzer auf dem Land

Neben besserem Netz auf dem Land soll die Versorgung auch entlang der Verkehrswege besser werden. Hier könnten die Versorungsauflage bis 2028 eine Mindestdatenrate von 100 Mbit/s auf allen Bundesstraßen vorsehen. Landes- und Staatsstraßen sowie die Binnenwasserwege des Kernnetzes des Bundes sollen mit 50 Mbit/s versorgt werden. „Dadurch sollen alle Verbraucher auf Verkehrswegen unterbrechungsfrei mobiles Breitband nutzen können“, so die Bundesnetzagentur. Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur:

„Unsere vorrangigen Ziele sind die Verbesserung der Versorgung für alle Verbraucher und die weitere Förderung des Wettbewerbs. Wir erwägen, die bestehenden Nutzungsrechte zu verlängern, um kurzfristig ausreichend Planungs- und Investitionssicherheit herzustellen. Wir wollen die bessere Mobilfunkversorgung im ländlichen Raum ins Zentrum unserer Auflagen stellen. Eine spezifische Versorgungsauflage für dünn besiedelte Regionen soll gleichwertige Lebensverhältnisse in der Stadt und auf dem Land fördern. Zum Wohle des Verbrauchers wollen wir auch den Wettbewerb stärken. Hierfür stellen wir Leitplanken zur Diskussion.“

Ein weiterer Punkt ist das Angebot eines National Roamings, welches ebenfalls als Auflage zur Debatte steht. Eine genaue Ausgestaltung gibt es jedoch nicht. Die Bundesnetzagentur könnte sich hier zum Beispiel eine Auferlegung eines Verhandlungsgebots oder eine Angebotspflicht vorstellen.

Zu den Überlegungen und ersten Planungen der Bundesnetzagentur können die Parteien noch bis zum 6. November 2023 Stellung beziehen.

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