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Bundesnetzagentur geht gegen unerlaubte Werbeanrufe vor

unsplash/Quino Al

Unerlaubte Werbeanrufe sind ein Ärgernis. Wer von ihnen betroffen ist, kann diesen Verstoß der Bundesnetzagentur melden. Dass diese den Meldungen tatsächlich nachgeht, zeigen Bußgelder gegen den Anbieter und Callcenter. Dieser müssen nun eine Strafe zahlen, nachdem sie Kunden unerlaubt zu Werbezwecken angerufen hatten.

Update vom 17.02.2021

Callcenter muss Bußgeld zahlen

Wie die Bundesnetzagentur mitteilt, wurde gegen ein weiteres Callcenter ein Bußgeld verhängt. Das Unternehmen KiKxxl GmbH hatte den Angaben nach für „verschiedene marktstarke Unternehmen aus der Telekommunikations-, Energie- und Versicherungsbranche unerlaubte Werbeanrufe durchgeführt“. Eine Werbeeinwilligung der Angerufenen lag mehrheitlich nicht vor und wurde von dem Callcenter oft auch nicht überprüft. Die Bundesnetzagentur erklärt:

Dies führte dazu, dass sie viele Einwilligungsdaten verwendete, die veraltet, rechtsfehlerhaft oder sogar nicht authentisch waren. Obwohl sich zahlreiche Verbraucher bei dem Unternehmen über erhaltene Werbeanrufe beschwerten und auf die Probleme hinwiesen, setzte es seine Praxis fort. Viele Betroffene berichteten zudem gegenüber der Bundesnetzagentur, dass trotz Untersagung weiterer Anrufe gehäuft Kontaktaufnahmen erfolgten, durch die sie sich massiv belästigt fühlten.

Derzeit ist das Bußgeld noch nicht rechtskräftig. Das Unternehmen hat Einspruch eingelegt, so dass ich nun das Amtsgericht Bonn mit dem Fall befassen muss.

Ursprünglicher Artikel

Ärgernis unerlaubte Werbeanrufe

Obwohl die Rechtslage eindeutig ist, halten sich viele Unternehmen nicht an die Vorgabe, Kunden nur nach deren Einwilligung zu Werbezwecken zu kontaktieren. Betroffene Kunden können diesen Verstoß der Bundesnetzagentur melden und so auf den Missstand aufmerksam machen. Das hat auch ein Leser von Teltarif getan, nachdem ihn der Stromanbieter innogy ohne seine Einwilligung zu Werbezwecken kontaktiert hatte.
Am 10. Dezember 2019 antwortete die Bundesnetzagentur auf die Beschwerde und teilte mit, dass Maßnahmen gegen innogy ergriffen wurden. Denn die Aufsichtsbehörde hat das Unternehmen zu einer Strafzahlung von 282 500 Euro verdonnert. Konkret heißt es:

Sehr geehrter Herr W., Sie hatten sich an die Bundes­netz­agentur gewandt und ange­zeigt, dass Sie ohne ausdrück­liche vorhe­rige Einwil­ligung zu Werbe­zwecken ange­rufen und daher durch Tele­fonwer­bung beläs­tigt wurden. Unter anderem auch wegen Ihrer Beschwerde hat die Bundes­netz­agentur ein Bußgeld­verfahren gegen die Innogy SE (vormals RWE Vertrieb AG) einge­leitet und ein Bußgeld in Höhe von 282 500 Euro verhängt. Die verhängte Geld­buße ist noch nicht rechts­kräftig. Gegen den Bescheid kann Einspruch einge­legt werden, über den das Amts­gericht Bonn entscheiden würde. Die Ermitt­lungen gegen die geson­dert verfolgten von der Innogy SE beauf­tragten Call-Center dauern noch an. Für Ihre mitge­teilten Infor­mationen möchte ich mich an dieser Stelle bedanken. Bei der Verfol­gung von Rufnum­mern­miss­brauch und uner­laubter Tele­fonwer­bung ist die Bundes­netz­agentur auf Ihre Hilfe ange­wiesen. Sollten Sie erneut auf gleich­gela­gerte Sach­verhalte aufmerksam werden, zögern Sie bitte nicht, diese bei der Bundes­netz­agentur anzu­zeigen.

Wie kann ich unerlaubte Werbeanrufe melden?

Die Bundesnetzagentur bietet auf der Homepage ein Formular an, mit dem Verbraucher unerlaubte Werbeanrufe melden können. Das ist immer ratsam, denn nur so wird die Aufsichtsbehörde auf Verstöße aufmerksam und kann gegen sie vorgehen. Auch im vorliegenden Fall war nicht allein die Meldung des Leser ausschlaggebend für das Bußgeld. Denn auf Nachfrage teilte die Bundesnetzagentur mit, dass sich die Beschwerden über innogy in letzter Zeit gehäuft hätte.
Deshalb sollten Verbraucher, die von unerlaubter Telefonwerbung betroffen sind, die Möglichkeit nutzen und den Vorfall der Bundesnetzagentur melden. Nur so kann diese gegen Unternehmen, die gegen das geltende Recht verstoßen, vorgehen. Einen Widerspruch habe innogy bislang nicht eingereicht, heißt es.

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