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Handyläden abgemahnt: Shops informieren nicht richtig über Verträge

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat mehrere Mobilfunkanbieter abgemahnt. Bei einer Stichprobe in rund 200 Shops vor Ort händigten die Mitarbeiter nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Vertragszusammenfassungen und Dokumente aus. Interessenten wurden dadurch beim Kauf vor Ort nicht korrekt informiert und zum Teil angelogen.

Mobilfunkanbieter abgemahnt

Seit Dezember 2021 gelten verbesserte Verbraucherrechte beim Abschluss eines Mobilfunkvertrags. Eine der Neuegelungen ist die Bereitstellung umfassender Vertragsinformationen. Diese Vertragszusammenfassung soll Interessenten vor dem Abschluss über die genauen Konditionen des Tarifs, dessen Laufzeit und Kündigung, etwaige Zusatzoptionen und die genauen Kosten inklusive Rabatten informieren. Überraschungen nach dem Vertragsabschluss sollen damit der Vergangenheit angehören. Auch deshalb, weil im Shop vor Ort in der Regel kein Widerruf möglich ist.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat in einer Stichprobe untersucht, ob sich die Shops an die Neuregelung, die immerhin auch im Telekommunikationsgesetz verankert ist, halten. Das Ergebnis ist ernüchternd. Denn im Test wurden insgesamt 198 Shops der Netzbetreiber und Anbieter in Nordrhein-Westfalen untersucht. In gerade einmal 6 Shops wurden die wichtigen Vertragszusammenfassungen tatsächlich vor dem Vertragsabschluss ausgehändigt. In lediglich einem davon unaufgefordert und ohne Nachfrage. Ganze zwölf Shops verweigerten die Bereitstellung einer Vertragszusammenfassung trotz Nachfrage.

Beispiel-Aussagen in den Shops (Quelle: Verbraucherzentrale NRW)

Nur ein Shop hält sich an das Gesetz

Immerhin: In 180 Shops stellten Mitarbeiter zumindest Prospekte, Flyer, handschriftliche Angebote und Ausdrucke von „persönlichen Angeboten“ zur Verfügung. Die gesetzlich vorgeschrieben Vertragszusammenfassung fehlte mehrheitlich jedoch. Zum Teil argumentierten die Mitarbeiter dies  gegenüber den Testkunden mit kruden Ausreden und Erklärungen. Die Verbraucherzentrale zieht ein eindeutige Resümee und teilt mit:

Aus unserer Sicht müssen Anbieter die Vertragszusammenfassung frühzeitig zur Verfügung stellen, damit Interessenten den Vertragsschluss gründlich überdenken können. Da dies bisher nachweislich nicht geschieht, haben wir mehrere Telekommunikationsunternehmen abgemahnt.

Damit Interessenten in den Shops nicht über den Tisch gezogen werden, haben die Verbraucherschützer zudem ein paar Tipps zusammengestellt, auf die vor dem Vertragsabschluss geachtet werden sollte:

  • Persönlichen Bedarf ermitteln und Preise vergleichen
  • Vertragsunterlagen genau prüfen und alles Besprochenen in diese aufnehmen lassen
  • nicht unter Druck setzen lassen – ggf. Unterlagen mit nach Hause nehmen und in Ruhe durchlesen
  • auf Laufzeiten und Fristen achten – fristgerechte Kündigung nicht vergessen

Wer dennoch feststellt, dass der abgeschlossene Vertrag nicht mit den abgesprochenen Konditionen übereinstimmt, kann diesen auch ohne gesetzliches Widerrufsrecht anfechten. Hierbei helfen die Verbraucherzentralen weiter. Achten Sie beim Vertragsabschluss darauf, dass alle besprochenen Inhalte, Rabatte und Co. schriftlich im Vertrag verankert sind, lassen Sie sich Zusammenfassungen mitgeben und achten Sie darauf, dass die dortigen Angaben mit dem übereinstimmen, was Sie im Shop besprochen haben. Nehmen Sie sich Zeit und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.

Details zur Vertragszusammenfassung, was diese ans Informationen erhalten muss und für welche Vertriebskanäle sie gilt, finden Leser bei der Verbraucherzentrale.

FAQ zur Vertragszusammenfassung

Was ist die Vertragszusammenfassung?

Die Vertragszusammenfassung ist seit Dezember 2021 Pflicht und muss Interessenten vor Vertragsabschluss bereitgestellt werden. Sie enthält alle Details zum Tarif, Kosten, Laufzeiten, Inhalte, Rabatte und mehr. Das Gesetz sieht die Zusammenfassung sowohl für Abschlüsse im Shop als auch im Internet und über die Hotline vor.

Kann ich auf eine Vertragszusammenfassung bestehen?

Die Zusammenfassung ist seit Dezember 2021 im Telekommunikationsgesetz verankert und Pflicht. Dadurch können Interessenten vor Vertragsabschluss auf diese bestehen. Anbieter, die sie nicht bereitstellen, verstoßen gegen das TKG.

Was tue ich, wenn der Anbieter die Vertragszusammenfassung nicht bereitstellen will?

Am besten nehmen Interessenten Abstand vom Vertrag, wenn der Anbieter oder ein Mitarbeiter sich weigern, eine Vertragszusammenfassung bereitzustellen. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben. Wer sich weigert, könnte versteckte Optionen oder andere Übervorteilung im Sinn haben.

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