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Handyverträge erhalten kürzere Laufzeiten von 12 Monaten

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht von der SPD setzt sich für kürze Laufzeiten bei Handyverträgen und einen besseren Verbraucherschutz ein. Dafür hat sie nun ein Gesetz auf den Weg gebracht, welches sich bereits in der Abstimmung befindet. Sollte es beschlossen werden, gehören Verträge mit 24 Monaten Laufzeit bald der Vergangenheit an.

Gesetz verabschiedet: Laufzeiten werden kürzer

Der Bundestag hat das Gesetz für kürzere Laufzeiten final beschlossen. Dadurch reduziert sich die Mindestvertragslaufzeit von Verträgen für Handy und Smartphone, Fitnessstudio und Co. von erlaubten zwei Jahren auf ein Jahr. Allerdings sind weiterhin längere Laufzeiten von bis zu 24 Monaten erlaubt, wenn Kunden gleichzeitig ein alternatives Angebot mit einem Jahr Laufzeit erhalten. Dieses darf dann maximal 25 Prozent teurer sein als die Zweijahresvariante. Gleichzeitig wird die Kündigungsfrist grundsätzlich von drei Monaten auf einen Monat reduziert. Anbieter, die Verträge automatisch für länger als drei Monate verlängern möchten, müssen Kunden aktiv auf ihre Kündigungsoption hinweisen. Hinzukommt ein verpflichtender Kündigungsbutton auf der Homepage, mit dem Kunden ihre Verträge einfach und schnell beenden können. Details zu weiteren Änderungen, die seit Dezember 2021 gelten, gibt es hier.

Update vom 26.02.2021

Bundestag debattiert – Bundesländer unzufrieden

Am 26. Februar 2021 debattiert der Bundestag über die geplanten Änderungen für kürzere Vertragslaufzeiten und Co. Doch bereits jetzt zeichnet sich ab, dass die Bundesländer mit den vorläufigen Anpassungsplänen unzufrieden sind. Sie fordern noch schärfere Regeln. Zum Beispiel einen gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsbutton auf Webseiten, damit Kunden ihre Verträge einfacher beenden können. Zudem sollen Anbieter dazu verpflichtet werden, immer eine Kündigungsbestätigung auszustellen. Auch dann, wenn der Kunde diese nicht explizit anfordert.

Zudem soll die Neuregelung in Zukunft nicht nur für neu abgeschlossene Verträge gelten, sondern auch für bereits existierende. Dafür soll es eine Übergangszeit geben. Allerdings ist fraglich, ob und was von den Forderungen tatsächlich Eingang in die Anpassungen findet. Denn die Bundesländer müssen dem Entwurf nicht zustimmen, lediglich der Bundesrat kann Einspruch erheben.

Update vom 17.12.2020

Kürzere Laufzeiten kommen 2021/2022

Der Gesetzesentwurf für kürzere Vertragslaufzeiten wurde im Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz angenommen. Nun muss er noch dem Bundesrat zur Stellungnahme sowie der Bundesregierung vorgelegt und jeweils bestätigt werden. Haben beide Instanzen nichts einzuwenden, könnten die Erleichterungen für Verbraucher bereits 2021 gültig werden. Dabei sieht der Entwurf konkret diese Neuerungen vor:

  • Vertragslaufzeiten von mehr als 12 Monaten sind nur dann erlaubt, wenn auch ein Angebot über die gleichen Leistung mit einer Laufzeit von einem Jahr vorgelegt wird. Dieses Angebot darf jedoch bis zu 25 Prozent teurer sein.
  • Automatische Verlängerungen um mehr als 3 Monate (bis 12 Monate) sind nur erlaubt, wenn der Anbieter rechtzeitig auf die Kündigungsmöglichkeit hinweist.
  • Die Kündigungsfrist wird einheitlich auf einen Monat reduziert.
  • Strom- und Gasverträge müssen vom Kunden noch einmal in Textform (bspw. per Email) bestätigt werden.
  • Die Einwilligung zur Telefonwerbung müssen Anbieter dokumentieren und aufbewahren.
  • Erleichterungen bei der Abtretung von Geldforderungen
Update vom 15.12.2020

12 Monate Laufzeit – mit Kompromiss

Kurz vor Jahresende kommt noch einmal Bewegung in die Frage, ob Handyverträge eine kürzere Laufzeit erhalten sollen. In einem Gesetzesentwurf, der in wenigen Tagen beschlossen werden soll, ist die Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten festgelegt. Allerdings wird das wohl nicht das Ende der Zweijahresbindung sein. Denn diese ist – sollte das Gesetz so verabschiedet werden – auch in Zukunft nicht vom Tisch. Stattdessen hat man sich auf einen Kompromiss geeinigt.

So können Anbieter von Handy- und anderen Verträgen auch weiterhin eine Laufzeit von 2 Jahren vorschreiben. Jedoch nur, wenn sie Kunden gleichzeitig ein Angebot mit gleicher Leistung und 12-monatiger Bindung vorlegen. Das muss jedoch nicht die gleichen Preise aufweisen, sondern darf um bis zu 25 Prozent pro Monat teurer sein als der Zweijahresvertrag. Längere Laufzeiten als 24 Monate sind jedoch nicht zulässig

Neuerungen bei Kündigungsfrist und Verlängerung

Anpassungen soll es darüber hinaus bei der Kündigungsfrist geben. Diese soll einheitlich auf einen Monat verkürzt werden und darf dadurch nicht mehr die bislang übliche Frist von drei Monaten umfassen. Das Verpassen der Kündigungsfrist soll ebenfalls erschwert werden. So dürfen Anbieter Laufzeitverträge nur noch um bis zu drei Monate automatisch verlängern. Wer das für länger tun möchte, muss den Kunden auf seine Kündigungsoption hinweisen. Zum Beispiel per SMS. Länger als 12 Monate darf eine automatische Verlängerung aber auch dann nicht ausfallen. Weitere Neuerungen gibt es zudem bei Strom- und Gasverträgen und bei der Werbung am Telefon.

Ursprünglicher Artikel

Handyverträge sollen kürzere Laufzeit erhalten

Deutlich kürzere Laufzeiten als bisher könnten schon bald gesetzlich vorgeschrieben sein. Denn Bundesjustizministerin Christine Lambrecht von der SPD hat einen Gesetzesentwurf eingereicht, der die Laufzeit von Handyverträgen auf 12 Monate begrenzen soll. Außerdem sieht der Entwurf vor, dass eine automatische Verlängerung nur noch drei weitere Monate umfassen darf. Bislang sind Kunden in diesem Fall häufig ein weiteres Jahr an ihren Anbieter gebunden. Wie die BILD berichtet, befindet sich der Vorschlag bereits in der Abstimmung. Gegenüber dem Boulevard-Magazin erklärte Christine Lambrecht:

Verbraucherinnen und Verbraucher werden viel zu häufig abgezockt und übervorteilt. Dem werden wir mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge einen Riegel vorschieben!

Bereits im Frühjahr wurden Forderungen laut, dass die Mindestvertragslaufzeiten vieler Verträge von zwei auf ein Jahr verkürzt werden sollen. Das trifft nun, sollte das vorgeschlagenen Gesetz umgesetzt werden, nicht nur Handyverträge, sondern auch andere Kontrakte, die flexiblere Laufzeiten erfordern. Zum Beispiel Verträge mit Fitnessstudios, Zeitschriften-Abos und ähnliches. Christine Lambrecht meint:

Lange Vertragslaufzeiten und in den AGB versteckte automatische 1-Jahres-Verlängerungen sind ärgerlich und teuer. Mit solchen Klauseln binden Unternehmen ihre Kunden oft unbemerkt und hindern sie an einem Wechsel zu günstigeren und attraktiveren Angeboten.

Welche weiteren Verbesserungen soll es geben?

Neben kürzeren Laufzeiten für Verträge umfasst der Gesetzesentwurf weitere Verbesserung für Verbraucher. So soll am Telefon aufgeschwatzten Tarifen für Strom und Gas ein Riegel vorgeschoben werden. Diese sind in Zukunft erst dann gültig, wenn sie der Kunde nach dem Telefonat noch einmal schriftlich bestätigt. Dadurch soll eine Praxis ausgehebelt werden, bei der dubiose Anbieter darauf setzen, dass der Kunde den fristgerechten Widerruf verpasst und anschließend an Verträge gebunden ist, die er eigentlich gar nicht wollte.

Beim Verdacht unerlaubter Werbeanrufe müssen die Unternehmen in Zukunft besser dokumentieren und nachweisen, dass Verbraucher ihnen die Erlaubnis für derartige Anrufe erteilt haben. Derzeit müssen vor allem die Behörden nachweisen, dass die Werbeanrufe ohne Erlaubnis stattfanden. Außerdem sollen auch Fluggäste bei Verspätungen und Ausfällen mehr Recht erhalten. Wer dann einen Fluggasthelfer engagiert, um eine Entschädigung zu erkämpfen, soll das in Zukunft jederzeit tun können. Derzeit versuchen die Airlines den Abtritt der Ansprüche an derartige Dienstleister immer wieder zu verhindern.

FAQ zu kürzeren Laufzeiten

Welche Laufzeit dürfen Handyverträge haben?

Rechtlich gesehen darf die Laufzeit nur noch 12 Monate betragen. Es sind jedoch weiterhin Laufzeiten von bis zu 24 Monaten erlaubt, wenn es mindestens ein gleichwertiges Angebote gibt. Dadurch liegen vor allem Tarife mit Smartphone weiterhin bei 24 Monaten. Bei den meisten Anbietern können Interessierte jedoch auch flexibel Tarife oder Tarife mit maximal 12 Monaten Laufzeit buchen.

Welche Kündigungsfrist gilt für Verträge?

Handyverträge können einheitlich mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende gekündigt werden. Ansonsten findet eine Verlängerung um einen weiteren Monat statt.

Wie lange verlängert sich ein nicht gekündigter Vertrag?

Danke der Neuregelung verlängern sich die meisten Tarife nur noch um einen Monat und sind nach Laufzeitende monatlich kündbar.

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