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Verträge und Fernabsatz: Der Widerrufs-Button kommt

Die EU hat sich auf die Einführung eines Widerrufs-Buttons geeinigt. Mit diesem soll der Widerruf von Dienstleistungsverträgen so einfach wie deren Abschluss werden. Wann der Button final kommen wird, ist jedoch noch unklar.

EU will Widerruf-Button einführen

Der Rat und das Parlament der Europäischen Union haben sich auf die Einführung eines Widerrufs-Buttons geeinigt. Damit sollen „die bestehenden Rechtsvorschriften vereinfacht, der Verbraucherschutz verbessert und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Finanzdienstleistungen geschaffen“ werden, heißt es in der Mitteilung. Betroffen von dem Button sind Verträge, die über den sogenannten Fernabsatz geschlossen werden. Also Per Telefon, Internet oder an der Haustür.

Zwar dreht sich die Einigung vorrangig um einen Widerrufs-Button für Finanzdienstleistungen, soll jedoch auch andere Bereich betreffen. So erklärt die EU explizit:

Das Ziel dieser „Widerrufsfunktion“ ist es, die Verbraucherinnen und Verbraucher für ihr Recht auf Widerruf zu sensibilisieren und dafür zu sorgen, dass es nicht aufwändiger ist, von einem Vertrag zurückzutreten, als ihn zu schließen. Da dies für alle Arten des Fernabsatzes wichtig ist, gilt die Widerrufsfunktion für alle im Fernabsatz geschlossenen Verträge und nicht nur für Finanzdienstleistungsverträge.

Widerruf für Handyvertrag und Co. einfacher

Die verpflichtende Implementierung eines solchen Buttons würde den Vorgang des Widerrufs für Verbraucher erleichtern. Denn dadurch ließen sich zum Beispiel übereilt abgeschlossene Verträge leichter stornieren. Zwar sieht das europäische Recht bereits jetzt eine Widerrufsfrist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vor, die Hemmschwelle vieler Kunden ist dennoch groß. Denn der Widerruf muss eindeutig erklärt werden, setzt das Versenden von Emails oder Briefen voraus und ist dadurch deutlich umständlicher als der einfache Verragsabschluss mit einem Klick.

Wann der Widerrufs-Button tatsächlich eingführt wird, ist jedoch noch offen. Einen finalen Termin gibt es noch nicht. Erst einmal muss die Einigung noch vom Rat und vom Parlament der EU gebilligt und förmlich angenommen werden. Erst danach wird das weiter Vorgehen und ein finaler Einführungstermin geplant.

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