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Rufnummernmitnahme ab sofort kostenlos möglich

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Die Mitnahme einer Mobilfunk- oder Festnetzrufnummer ist ab sofort kostenlos. Möglich macht das eine Neuregelung des Telekommunikationsgesetzes, die die bislang gültigen Gebühren von 6,82 Euro gänzlich aufhebt.

Rufnummer kostenlos mitnehmen

Zum 1. Dezember 2021 haben sich die Verbraucherrechte bei Handy- und Internetverträgen deutlich verbessert. Durch eine Neuregelung des Telekommunikationsgesetzes profitieren Kunden ab sofort von kürzeren Kündigungsfristen und Laufzeiten, umfangreicheren Rechten bei Ausfällen und der Nichterfüllung von Verträgen und vielen mehr. Eine weitere wichtige Neuerung betrifft die Mitnahme der Rufnummer, die ab sofort kostenlos möglich ist.

Das betrifft sowohl Handy- als auch Festnetznummern, die von einem Anbieter zu einem anderen übertragen werden. Bislang kostete diese bis zu 6,82 Euro pro Vorgang. Dabei war der Preis jedoch erst im April 2020 angepasst und auf maximal 6,82 Euro begrenzt worden. Davor verlangten die Anbieter zum Teil bis zu 30 Euro für die Portierung. Allerdings gilt die neue Vorgabe nur für Rufnummernnitnahmen, die ab dem 1. Dezember 2021 beantragt werden. Bereits laufende Vorgänge dürfen weiterhin mit bis zu 6,82 Euro berechnet werden.

Neues TKG ab 1. Dezember 2021

Der entsprechende Passus findet sich im Telekommunikationsgesetz in § 59 Absatz 7. Dort heißt es:

Die Bundes­netz­agentur stellt sicher, dass die Preise, die im Zusam­men­hang mit der Rufnum­mern­por­tie­rung und dem Anbie­ter­wechsel zwischen Anbie­tern berechnet werden, die einmalig entste­henden Kosten nicht über­schreiten. Etwaige Entgelte unter­liegen einer nach­träg­lichen Regu­lie­rung. Für die Regu­lie­rung der Entgelte gilt § 46 entspre­chend. Die Bundes­netz­agentur stellt ferner sicher, dass Endnut­zern für die Rufnum­mern­mit­nahme keine direkten Entgelte berechnet werden.

Sollten Kunden für eine Rufnummernmitnahme, die nach dem 1. Dezember 2021 eingeleitet wurde, dennoch zur Kasse gebeten werden, können sie diese Kosten reklamieren. Zeigt sich der Anbieter hierbei uneinsichtig, können Nutzer den Vorfall an die Bundesnetzagentur melden. Dabei gilt: Nicht der Zeitpunkt der eigentlichen Portierung ist ausschlaggebend, sondern der Tag der Beantragung. Das heißt, dass Nutzer, die ab sofort eine Rufnummer für einen Termin in der Zukunft beantragen, diese kostenlos erhalten. Auch dann, wenn die Mitnahme erst in einigen Wochen oder Monaten stattfindet.

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