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Telekom: Preiserhöhung in Alttarifen mit Sonderkündigungsrecht

Die Telekom erhöht in einigen älteren Tarifen die Preise. Betroffene Kunden werden darüber schriftlich informiert und können ein Sonderkündigungsrecht wahrnehmen. Das sind die Details zur Preisanpassung.

Telekom erhöht Tarifpreise

Wie Caschys Blog berichtet, steht für Telekom-Kunden, die noch einen älteren Tarif nutzen, eine Preiserhöhung ins Haus. Darüber informiert der Netzbetreiber betroffene Nutzer derzeit per Post und kündigt die höheren Preise an. Diese gelten ab dem 1. Mai 2021 und betragen bis zu 2 Euro mehr pro Monat. Begründet wird der Schritt eher schwammig mit der Preisentwicklung.

Mit den aktuell verschickten Infobriefen bleiben Betroffen knapp zwei Monate Zeit, um auf die Anpassung zu reagieren. Wer das nicht tut, zahlt ab dem 1. Mai die höheren Preise. Deswegen sollten Kunden genau prüfen, ob sich eine Fortführung der Tarife lohnt. Dabei werden konkret diese Tarife angepasst:

  • MagentaMobil S (1. Gen.) ohne Endgerät (+2 Euro)
  • Complete Mobil S mit und ohne Endgerät (+2 Euro)
  • Complete Mobil L mit und ohne Endgerät (+2 Euro)
  • Complete Comfort M mit und ohne Endgerät (+2 Euro)
  • Call S (mit und ohne Endgerät) (+1 Euro)
  • Call XS (1. Gen.) (+1 Euro)

Die zusätzlichen Gebühren von 1 Euro oder 2 Euro verstehen sich als monatliche Mehrkosten. Das heißt, dass sie ab Mai monatlich on Top erhoben werden.

Sonderkündigungsrecht durch Telekom Preiserhöhung

Betroffene, die mit der Anpassung nicht einverstanden sind, können von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Diese außerordentliche Kündigung ist bis zum 30. April 2021 möglich und beendet den Vertrag vorfristig. Das heißt, er läuft Ende April aus und wird ab Mai nicht mehr berechnet. Allerdings kann er dann auch nicht mehr genutzt werden.

Damit die Sonderkündigung wirksam wird, muss sie bis zum 30. April 2021 bei der Telekom eingegangen sein. Zudem muss sie sich den Angaben nach „ausdrücklich auf das
Sonderkündigungsrecht beziehen“. Das heißt, Kunden sollten im Schreiben auf die Preiserhöhung Bezug nehmen und deutlich die außerordentliche Kündigung wünschen. Kunden, die die Frist bis zum 30. April verpassen, zahlen ab Mail die neuen Preise.

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