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EuGH Urteil: Schufa-Score nicht maßgeblich Handyvertrag Bonität

Mobilfunkanbieter und andere Unternehmen dürfen sich nicht hauptsächlich auf das Scoring der Schufa verlassen. Zu dieser Entscheidung kam der Europäische Gerichtshof und stufte Vertragsentscheidungen, die vorrangig durch den Schufa-Score bestimmt werden, als automatisiert und damit unzulässig ein.

Schufa-Score in der Kritik

Die Schufa ist Deutschlands bekannteste Wirtschaftsauskunftei und sammelt die Daten von Kunden, um mit diesen einen Schufa-Score zu bestimmen. Dieser Score legt eine individuelle Bonität fest, die angibt, wie wahrscheinlich Kunden Fälligkeiten bedienen und wie hoch das finanzielle Ausfallrisiko ist. Doch Unternehmen, die sich vorrangig auf diesen Schufa-Score verlassen und mit diesem bestimmen, mit welchen Kunden sie Verträge schließen, handeln rechtswidrig. Zu dieser Entscheidung kam der Europäisch Gerichtshof.

Ausschlaggebend dafür war die Klage eine Frau, die einen Kredit bei einer Bank beantragt und diesen wegen ihres niedrigen Schufa-Scores nicht erhalten hatte. Aktuell umfasst die Datenbank der Schufa Informationen zu rund 68 Millionen Kunden, die jeweils in einem individuellen Score zusammenfasst sind. In diesen fließen aktuelle Zahlungsverpflichtungen, die Zahlungsmoral der Vergangenheit, aber auch Dinge wie die Anzahl der Umzüge oder die Wohngegend ein. Kunden können auf Antrag ihren aktuellen Schufa-Score abfragen, erhalten jedoch kaum Informationen dazu, wie sich dieser im Detail errechnet.

EuGH urteilt gegen Schufa Scoring

Der Europäische Gerichtshof sieht in diesem Allgemeinen Scoring – Kunden erhalten hier einen wert zwischen 0 und 100 – einen Verstoß gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung. Zumindest dann, wenn Unternehmen vorrangig auf den Schufa-Score setzen, um die Bonität von potentiellen Kunden einzuschätzen. Denn Verbraucher haben das Recht, „nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden“. 

Das Gericht sah in dem Scoring der Schufa jedoch einen solchen Automatismus, der nicht allein darüber entschieden darf, ob Kunden einen Vertrag bekommen oder nicht. Denn viele Unternehmen erklären zwar, dass die Schufa nur eine von mehreren Auskunfteien sei, die herangezogen werden, de Facto stützen viele von ihnen ihre Vertragsentscheidungen jedoch vorrangig auf den Schufa-Score.

Geschäftsmodell der Schufa in Gefahr?

Die EU-Datenschutzgrundverordnung erlaubt Ausnahmen im Rahmen nationaler Gesetze, die Deutschland im Scoring-Paragraf 31 des Bundesdatenschutzgesetz nutzt. Doch auch diese müssen die Rechte Betroffener wahren und dürfen kein Risiko für Verbraucher darstellen. Ob die derzeit noch gültige Ausnahme erhalten bleibt, muss nun das Verwaltungsgericht Wiesbaden entscheiden, das den Europäischen Gerichtshof um Hilfe gebeten hatte.

Doch die Richter in Wiesbanden hegen derzeit offenbar Zweifel, ob das Bundesdatentschutzgesetz hier mit dem europäischen Recht vereinbar ist. Das würde das Geschäftsmodell der Schufa in der aktuellen Form deutlich in Gefahr bringen. Denn auch in einem zweiten Fall, indem es um die Speicherfristen zu Privatinsolvenzen ging, hatte der EuGH gegen die Schufa entschieden.

Kommentar zum EuGH Urteil gegen die Schufa

carmen

Der EuGH hat hier wegweisend für Verbraucher entschieden und bestenfalls die Vormachtstellung der Schufa gebrochen. Verbraucher könnten es in Zukunft leichter haben, Verträge und Kredite zu erhalten. Auch die Hoheit über die eigene Kreditwürdigkeit könnte bald wieder verstärkt in der Hand der Kunden liegen und nicht mehr intransparent von einem Scoring-Wert bestimmt werden.

Carmen Kraneis

Fragen und Antworten zum EuGH Urteil gegen die Schufa

Was hat der EuGH entschieden?

Unternehmen wie Mobilfunkanbieter, Energieunternehmen, Banken und Co. dürfen nicht hauptsächlich den Schufa-Score zur Bewertung der Bonität von potentiellen Kunden heranziehen. Der EuGH sieht darin eine automatisierte Entscheidung, die in dieser Form rechtswidrig ist.

Was bedeutet das Schufa-Urteil des EuGH für Kunden?

Das Urteil ist zwar wegweisend, führt aber (noch) nicht direkt zu Konsequenzen. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden muss nun entscheiden, ob Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes mit dem EU-Recht und der Entscheidung des EuGH vereinbar ist. Ist das nicht der Fall, wird das bisherige Vorgehen der Schufa in dieser Form nicht mehr rechtens sein. 

Was muss ich als Kunde jetzt tun?

Verbraucher und Kunden müssen (und könne) vorerst nichts tun. Die Gerichte müssen nun entscheiden, wie sich das EuGH-Urteil auf nationales Recht auswirkt. Erst dann wird sich zeigen, ob und wie das aktuelle Schufa-Scoring rechtlich haltbar ist.

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