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Vodafone: Bundeskartellamt prüft mögliche Behinderung von 1&1

Das Bundeskartellamt prüft, ob Vodafone für die Verzögerungen beim Netzausbau von 1&1 mitverantwortlich ist. Der Provider hatte im April angegeben, das es unter anderem Verzögerungen bei den Ausbaupartnern geben habe, die wiederum den eignen Ausbau behinderten. Gegen Vodafone bzw. die mit dieser verbundene Vantage Towers AG hatte 1&1 daraufhin Beschwerde eingereicht.

Bundeskartellamt überprüft Vodafone

Bei der Frequenzauktion 2019 erwarb 1&1 einen Anteil an den begehrten 5G-Frequenzen und versprach, bis Ende 2020 mindestens 1.000 eigene Mobilfunkstandorte auszubauen. Im April 2023 waren jedoch gerade einmal fünf der versprochenen eintausend Standorte einsatzbereit, so dass die Bundesnetzagentur ein Bußgeldverfahren einleitete. 1&1 gab als Grund für den schleppenden Ausbau an, dass es Problem mit den Ausbaupartnern gegeben hätte und deswegen nicht wie geplant vorgegangen werden konnte. 

Gegen einen von diesen, nämlich Vodafone bzw. die mit dieser verbundene Vantage Towers AG, hat 1&1 nun offenbar Beschwerde beim Bundeskartellamt eingereicht. In einer Mitteilung erklärt die Behörde, dass es die Anschuldigungen nun prüfen werde. Im Raum steht die „Behinderung der Mitnutzungsmöglichkeit von Funkturmmasten“, welche rechtlich einen Verstoß gegen deutsche und europäische Kartellrechtsvorschriften darstellt würden.

Vantage Towers soll Ausbau von 1&1 behindern

Die Vantage Towers AG verwaltet die ehemalige Funkturmsparte von Vodafone mit rund 19.400 Antennenstamdorten und wurde von Vodafone ausgegliedert. Der Netzbetreiber blieb jedoch Mehrheitsaktionär und behielt damit maßgeblichen Einfluss auf das Unternehmen. Dadurch agiert Vodafone weiterhin als Hauptmieter der Standorte und nutzt diese maßgeblich für die eigenen Infrastrukturen. Trotzdem ist eine Anmietung der Flächen auch von anderen Unternehmen möglich, die auf diesen eigenen Antennen installieren möchten. 

Zumindest in der Theorie. Denn im Frühjahr 2021 haben 1&1 und Vintage Towers den Angaben nach eine umfangreiche Zusammenarbeit vereinbart, die die Anmietung „einer größeren Zahl an Standorten“ zum Inhalt hatte. In den folgenden Monaten sei diese Zusammenarbeit jedoch seitens der Vantage Towers AG massiv verzögert worden, so 1&1 in der Beschwerde, und verzögere sich auch weiterhin. Doch ohne diese Standorte kein Netz von 1&1.

Hat Vodafone gegen das Kartellrecht verstoßen?

Ob hierbei tatsächlich eine Verletzung des Kartellrechts vorliegt, muss das Bundeskartellamt nun prüfen. Die Behörde betont, dass die eigenen Prüfung unabhängig vom Bußgeldverfahren der Bundesnetzagentur zu verstehen ist. Konkret heißt es: 

Während die Bundesnetzagentur aufgrund der Kriterien des Telekommunikationsgesetzes (TKG) die Erfüllung der Pflichten des Frequenzinhabers überprüft, ist Gegenstand des Verfahrens des Bundeskartellamtes, ob das unternehmerische Verhalten von Vantage Towers und Vodafone auf „Zulieferseite“ nach den Maßstäben des deutschen und europäischen Kartellrechts zu beanstanden sein könnte.

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