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Vodafone Preiserhöhung rechtswidrig? Was Betroffene tun können

Seit Anfang Mai müssen viele Vodafone-Kunden deutlich mehr für ihre Internet- und Festnetztarife bezahlen. Doch Verbraucherschützer halten die Preiserhöhung für rechtswidrig und wollen gegen sie vorgehen. Was Betroffene nun tun können, um die Preisanpassung für nichtig zu erklären, lesen Sie in diesem Artikel.

Vodafone Preiserhöhung für Internettarife

Bis zu 5 Euro mehr pro Monat verlangt Vodafone seit Anfang Mai für viele der hauseigenen Internet- und Festnetztarife. Von der Preiserhöhung sind zahlreiche Bestandskunden betroffen, die schon länger Kunde des Netzbetreiber sind. Vereinzelt auch Nutzer, deren Tarife erst wenige Monate laufen. Je nach Paket steigt die Preise so zum Beispiel von 27,99 Euro auf 32,99 Euro oder von 32,99 Euro auf 37,99 Euro pro Monat an. Das bedeutet Mehrkosten von bis zu 60 Euro pro Jahr.

Wer damit nicht einverstanden ist, kann den Tarif vorzeitig it einer Frist von drei Monaten kündigen, heißt es im Informationsschreiben, das viele Nutzer im März und April erhalten haben. Begründet werden die höheren Preise mit gestiegenen Energiekosten für den Betrieb der Netze. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hält diese satte Preissteigerung jedoch für rechtswidrig und prüft, ob er rechtliche Schritte gegen Vodafone einleiten wird. Dafür ist jedoch die Mitarbeit betroffener Kunden notwendig.

Preiserhöhung von Vodafone rechtswidrig?

Um sich zu beteiligen und die Chancen zu erhöhen, dass die Preisanpassung von einem Gericht kassiert wird, sollten betroffene Kunden dem VZBV ihren Fall schildern. Damit liefern sie wichtige Daten, um eine Musterfeststellungsklage einzureichen. Wer will, kann sich mit seinen Daten zusätzlich für ebendiese registrieren.

Dabei geht es den Verbraucherschützern nicht nur um die Preisanpassung an sich und die vergleichsweise hohen zusätzlichen Kosten, sondern auch um die AGB von Vodafone,. Denn in diesen stellt sich Vodafone selbst das Recht aus, Anpassungen in dieser Form vorzunehmen. Doch da auch Papier geduldig ist, soll im Zuge der Klage nicht nur festgestellt werden, ob die Preisanpassung rechtlich korrekt ist, sondern auch, ob Vodafone sich eine solche einfach so „selbst erlauben darf“. Entsprechende Passagen in den AGB wären dann, sollte das Gericht wie der VZBV entscheiden, ungültig – auch für zukünftige Preiserhöhungen. 

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