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Urteil: Vodafone muss 10.000 € Strafe für untergeschobene Verträge zahlen

Das Landgericht München I hat den Netzbetreiber Vodafone zur Zahlung eines Ordnungsgeldes verdonnert. Denn Mitarbeiter des Anbieters hatten Kunden ungewollte Verträge untergejubelt. Und das nicht zum ersten mal. Berits vor drei Jahren war der Netzbetreiber deswegen negativ aufgefallen und zur Unterlassung aufgefordert worden.

Vodafone muss Ordnungsgeld zahlen

In den letzten Jahren ist Vodafone immer wieder in die Schlagzeilen geraten, weil Mitarbeiter des Unternehmens Vertragsabschlüsse mit Kunden recht kreativ gestalteten. Das hat dem Unternehmen nun eine Schlappe vor Gericht eingebracht. Denn das Landgericht München I verdonnerte den Netzbtreiber unter dem Aktenzeichen zu einem Ordnungsgeld in Höhe von 10.000 Euro, weil wiederholt Verträge ohne Wissen der Kunden abgeschlossen wurden.

Bereits vor drei Jahren hatte das Landgericht München I unter dem Aktenzeichen 1 HK O 14157/19 geurteilt, dass Vodafone Kabel Deutschland keine Verträge im Namen von Kunden abschließen darf, wenn diese gar keine Bestellung aufgegeben haben. Was eigentlich selbstverständlich sein sollte, scheint bei Vodafone jedoch immer wieder zu Problemen zu führen. Auch im vorliegenden Fall hatten sich Kunden bei der Verbraucherzentrale Hamburg beschwert und beklagt, dass Vertragsabschlüsse ohne ihr Wissen stattgefunden hatten.

Untergeschobene Verträge bei Vodafone

Das Landgericht München I urteilte diesmal in zwei Fällen, nach Angabe der Verbraucherschützer hab Vodafone jedoch bereits elf mal gegen das Urteil von 2020 verstoßen. In den verhandelten Fällen hatten Kunden 2021 und 2022 jeweils ihre Festnetz-Tarife gekündigt und sind daraufhin von der Vodafone-Hotline kontaktiert worden. Dieser Vorgang dient in der Regel der Rückgewinnung und soll Kunden durch besondere Angebote zum bleiben überreden. In den beiden vorliegenden Fällen hätte die Hotline jedoch keine neuen Angebote gemacht, sondern die Rücknahme der Kündigung bestätigt. Das hatten die Kunden jedoch gar nicht in Auftrag gegeben. 

Anstatt wie von den Kunden gewünscht die Kündigung einzutragen, hatte Vodafone diese eigenständig für Nichtig erklärt und die laufenden Red Internet & Phone Cable und/oder Vodafone Sicherheitspakete einfach fortgeführt. Eine entsprechende Auftragsbestätigung oder Rücknahme der Kündigung durch den Kunden gab es nicht. Das Gericht schloss sich der Sichtweise der Betroffenen an und verhängte ein Ordnungsgeld von 10.000 Euro. Da Vodafone jedoch bereits mehrfach gegen das Urteil von 2020 verstoßen hat, gehen die Verbraucherschützer davon aus, dass in Zukunft deutlich höhere Strafgelder notwendig sind, um das auffällige Vorgehen Vodafones zu unterbinden. Bis zu 250.000 Euro sind von Rechtswegen her möglich.

Betroffene Kunden, die ebenfalls Probleme mit Vodafone haben, können sich zum Beispiel hier bei der Verbaucherzentrale melden

Kommentar zum Urteil gegen Vodafone

carmen

Vodafone ist in den letzten Jahren immer wieder negativ aufgefallen. Auch wir haben bereits mehrfach darüber berichtet, wie der Netzbetreiber offenbar zum Teil systematisch Verträge unterschiebt und Kundenwünsche falsch interpretiert. 2022 hatte sich in Insider geäußert und davon berichtet, wie in den Shops vor Ort teilweise vorgegangen wird. Das können natürlich Einzelfälle und Mitarbeiter sein, die die Vorgaben seitens Vodafone etwas zu übermotiviert umsetzen und dabei den ein oder anderen "kreativen" Kniff nutzen. Doch glaubt man der Verbraucherzentrale Hamburg, ist durchaus ein Muster zu erkennen. Denn auch uns fällt auf: So viele Beschwerden und Meldung über untergeschobene Verträge gibt es in den letzten Jahren nur bei Vodafone. 

Carmen Kraneis
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