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Telekom Sonderkündigung bei MagentaZuhause Preiserhöhung

Im Mai 2019 erhöht die Telekom die Preise für den Internet- und Festnetztarif MagentaZuhause S. Davon sind nicht nur Neukunden, sondern auch viele Bestandskunden betroffen. Allerdings räumt die Telekom Betroffenen ein Sonderkündigungsrecht ein. Wer dieses jedoch in Anspruch nimmt, muss mit Nachteilen rechnen.

Telekom erhöht MagentaZuhause Preise ab Mai

In den nächsten Wochen werden zahlreiche Nutzer eines Telekom MagentaZuhause S Tarifs eine böse Überraschung beim Öffnen der Post erleben. Denn die Telekom plant zum 2. Mai 2019 eine Preisanpassung, über die sie derzeit postalisch informiert. Das heißt, dass die Erhöhung des monatlichen Paketpreises ab Mai nicht nur Neukunden betrifft, sondern auch viele Telekom Bestandskunden. Dabei sind den Angaben zufolge mehrere hunderttausend Kunden betroffen. Allerdings ist (noch) nicht klar, welche Kunden konkret mit der Anpassung rechnen müssen. Offenbar soll es hier auch Ausnahmen geben.

Als Grund für die Erhöhung des Preises nennt die Telekom gestiegene Kosten. So hätten sich zum Beispiel die Energiekosten erhöht. Diese Kostensteigerung müsse das Unternehmen nun auf die Kunden umlegen. Dabei ist von der Erhöhung derzeit nur der Magenta Zuhause S Tarif betroffen. Ob es in Zukunft auch Anpassungen bei anderen MagentaZuhause Tarifen geben wird, bleibt abzuwarten. Gegenüber inside-handy.de erklärte die Telekom:

Auch in den nächsten Jahren investieren wir so viel wie kein anderes Unternehmen in den Ausbau unserer Festnetz- und Mobilfunknetze in Deutschland. Allerdings macht die allgemeine Entwicklung, zum Beispiel bei den Energiekosten, auch vor uns nicht halt.

Es ist uns ein großes Anliegen, Preise möglichst dauerhaft zu halten. In Ausnahmefällen sind Preissteigerungen in einzelnen Verträgen aber nicht zu vermeiden.

Der MagentaZuhause S kostet für Telekom Neukunden in den ersten 12 Monaten nur 19,95 €. Ab dem 13. Monat gilt der reguläre Preis von 34,95 Euro pro Monat. Ab 2. Mai 2019 erhebt die Telekom für den Tarif 36,65 Euro monatlich. Damit steigt der Paketpreis um 1,70 Euro pro Monat an – ein Plus von knapp 5 Prozent. Am Inhalt ändert sich den bisherigen Angaben nach nichts. Der MagentaZuhause S enthält eine Sprachflat ins deutsche Festnetz sowie eine Internetflat mit bis zu 16 Mbit/s.

Sonderkündigungsrecht für Bestandskunden

Obwohl sich die Telekom in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Recht einräumt, Preisanpassungen vorzunehmen, müssen Betroffene diese nicht klaglos hinnehmen. Zunächst heißt es jedoch im Punkt 9.1 der AGB:

Wir sind berechtigt, die auf der Grundlage dieses Vertrages zu zahlenden Preise der Entwicklung der Gesamtkosten anzupassen, die für die Berechnung des vereinbarten Preises maßgeblich sind. Die Anpassung erfolgt nach billigem Ermessen auf Basis von § 315 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Als Gesamtkosten definiert die Telekom „Kosten für Netzbereitstellung, Netznutzung und Netzbetrieb (z. B. für Technik, besondere Netzzugänge und Netzzusammenschaltungen, technischer Service), Kosten für die Kundenbetreuung (z. B. für Service-Hotlines, Abrechnungsund IT-Systeme), Personal- und Dienstleistungskosten, Energiekosten, Gemeinkosten (z. B. für Verwaltung, Marketing, Mieten, Zinsen) sowie hoheitlich auferlegten Gebühren, Aus- lagen und Beiträgen“.

Telekom räumt Sonderkündigungsrecht ein

Allerdings kommt bei einer Preiserhöhung auch Punkt 9.3 zum tragen. Dort erklärt die Telekom nicht nur, dass derartige Anpassungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt werden, sondern gesteht Kunden auch ein Sonderkündigungsrecht zu:

Ihnen steht bei einer Preiserhöhung das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) zu kündigen.

Hier gilt zwar eine Ausnahme, wenn die gesetzliche Mehrwertsteuer erhöht wird. Im aktuell vorliegenden Fall ist das jedoch nicht relevant.

Wer nicht einverstanden ist, kann kündigen

Das heißt, dass Bestandskunden, die von der Erhöhung betroffen sind, auf Wunsch das Sonderkündigungsrecht wahrnehmen können. Bei der Telekom Kündigung müssen sie der Preisanpassung aktiv in Textform widersprechen. Zum Beispiel per E-mail oder per Brief. Da die Textform keine Unterschrift voraussetzt, ist hier auch der Widerspruch per Email möglich. Dennoch sollte darauf geachtet werden, dass eine Bestätigung eintrifft oder ein anderer Nachweis für den fristgerechten Widerruf existiert.[/vc_column_text][vc_message message_box_style=“outline“ message_box_color=“warning“ icon_fontawesome=“fa fa-exclamation-triangle“]Wer mit der Erhöhung nicht einverstanden ist, sollte ihr widersprechen. Denn wer sich nicht meldet, akzeptiert die Preisanpassung und muss ab 2. Mai 2019 den höheren Paketpreis entrichten.

Nachteile der Telekom Sonderkündigung?

Wer von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht, muss jedoch auch mit einem großen Nachteil leben. Denn die Telekom setzt die Sonderkündigung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung um. Das heißt, dass eine Kündigung des Anschlusses zum 2. Mai 2019 erfolgt. Dabei ist irrelevant, welche Laufzeit der Vertrag regulär noch hätte – zum 2. Mai 2019 wird der Vertrag außerordentlich beendet.

Deshalb sollten sich Telekom-Kunden bewusst sein, dass ein Widerspruch gegen die Preiserhöhung gleichzeitig zur Auflösung des Vertrages führt. Wer diesen weiterführen möchte, muss mit den höheren Gebühren leben. Alternativ können Nutzer auch prüfen, ob an ihrem Anschluss ein anderer Anbieter ein vergleichbares oder höherwertiges Produkt liefern kann. Allerdings können Kunden bei einer Kündigung auch auf ein attraktives Telekom Rückholangebot hoffen. Dabei wir es sich wohl nicht um den Magenta Zuhause S Tarif, aber vielleicht einen höherwertigen Tarif (z.B. den Magenta Zuhause M, L oder XL) zum Aktionspreis handeln.

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