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EU-Roaming gilt für weitere zehn Jahre – mit Verbesserungen

Das EU-Roaming gilt für weitere zehn Jahre und damit bis 2032. Dabei bleibt das bisherige „Roam like at Home“-Prinzip erhalten und soll sogar stellenweise verbessert werden. Zum Beispiel durch eine Garantie auf die heimische Surfgeschwindigkeit.

5G-Roaming wird Pflicht

Seit dem 1. Juli 2022 gilt die angekündigte Anpassung des TKG, die vorsieht, dass deutsche Kunden im EU-Ausland die gleiche Technologie und Surfgeschwindigkeit wie im Inland nutzen können. Dafür haben die Netzbetreiber Telekom, Vodafone und o2 pünktlich das 5G-Roaming auf fast alle europäischen sowie zahlreiche außereuropäische Länder ausgeweitet. Im Urlaub innerhalb der EU steht nun also – sofern vor Ort ausgebaut – auch 5G bereit. Dadurch können Kunden ihre Tarife wie Zuhause nutzen und müssen nicht auf 5G verzichten.

Update vom 09.12.2021

EU-Roaming (fast) final verlängert

Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments haben sich auf eine Verlängerung der ursprünglich bis 2022 befristeten EU-Roaming-Verordnung geeinigt. Dadurch gilt das Roam-like-at-Home-Prinzip für weitere zehn Jahre und wird an einigen Stellen noch einmal verbessert. Zwar müssen nun noch der Rat der EU-Staaten und das Euro­papar­lament zustimmen, da diese Validierung jedoch als Formalie gilt, dürfte es keinen Einspruch mehr geben. In Zukunft können Kunden also ihren heimischen Tarif im EU-Ausland weiterhin wie Zuhause nutzen und sich zudem über diese Anpassungen freuen:

  • heimische Surfgeschwindigkeit und Technologie auch im EU-Ausland
  • sinkende Großhandelspreise für Datenvolumen
  • kostenloser Notruf im EU-Ausland
Ursprünglicher Artikel

EU-Roaming bis 2032 verlängert

Seit Juni 2017 gilt für die Mobilfunk-Nutzung innerhalb der EU das „Roam like at Home“-Prinzip. Das heißt, dass europäische Mobilfunkkunden ihren Tarif im EU-Ausland wie Zuhause nutzen können. Die lange Jahre erhobenen Roaming-Gebühren sind seitdem Geschichte. Allerdings gilt das bislang nur bis zum 30. Juni 2022. Danach könnte es durchaus wieder Roamingkosten geben.

Allerdings ist diese Frage nun offenbar vom Tisch. Denn der Indus­trie­aus­schuss des EU-Parla­ments hat sich auf eine Verlängerung verständigt und dem EU-Roaming in seiner jetzigen Form eine Gültigkeit von weiteren zehn Jahren spendiert. Gleichzeitig gibt es einige Änderungen, die Verbraucher noch stärker vor Kostenfallen und unnötigen Mehrkosten schütze sollen. Dem Entwurf müssen nun das EU-Parlament und der EU-Rat zustimmen.

Mehr Schutz vor Kostenfallen im Ausland

Ein wichtiger Punkt der Anpassungen ist ein Zusicherung der heimischen Surfgeschwindigkeit. Das heißt, dass Kunden im Reiseland genauso schnell surfen können wie daheim. Auch die Herabstufung auf 3G, obwohl Zuhause LTE oder 5G nutzbar sind, ist damit nicht mehr zulässig. Allerdings schränkt der Entwurf diese Zusicherungen auch ein. Denn sie sind nur dann umzusetzen, wenn das EU-Land über die gleiche technische Infrastruktur verfügt wie das Heimatland. Sprich, wenn es noch kein flächendeckendes 5G gibt, dann haben Kunden auch keinen Anspruch auf 5G im Urlaubsland.

Hinzukommen Anpassungen bei den Großhandelspreisen für Datenvolumina. Diese sind bereits jetzt gedeckelt und sinken kontinuierlich. Bis 2025 könnte es hier eine Festlegung auf maximal 60 Cent pro Gigabyte geben (aktuell 3,57 Euro). Das hätte Auswirkungen auf das Datenvolumen, welches Kunden im Rahmen der Fair-Use-Policy im Ausland nutzen können. Neu ist weiterhin eine Warn-Auflage für die Mobilfunkanbieter, die in Zukunft informieren müssen, sobald im EU-Ausland hohe Kosten anfallen. Zum Beispiel, wenn sich ein Kunde nahe der Schweiz oder Monaco aufhält und (ggf. unbemerkt) außerhalb des EU-Tarifs telefoniert, simst oder surft. Darunter fallen auch Fähren, Kreuzfahrtschiffe und Flugzeuge, bei denen oft teure Satellitennetze gelten, die zur Kostenfallen werden können. 

FAQ zum 5G-Roaming

Was ist das 5G-Roaming?

Die Anpassung des TKG sieht vor, dass deutsche Kunden ihre Tarife im EU-Ausland wie im Inland nutzen können und darunter auch der 5G-Zugang fällt. Wer in Deutschland also 5G nutzt, kann das nun auch im EU-Ausland tun.

Wann tritt die Neuregelung in Kraft?

Die Anpassung gilt ab dem 1. Juli 2022.

Was kostet das 5G-Roaming?

Die Nutzung von 5G ist im EU-Ausland kostenlos. Denn die Anpassung erweitert das "Roam-like-at-Home"-Prinzip um die Surfgeschwindigket und Technologie. Das heißt, dass deutsche Kunden, die im Inland 5G nutzen, den Standard auch im EU-Ausland nutzen können.

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