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Kostenloses EU-Roaming-Gebühren im Ausland & Ausnahmen

Seit Juni 2017 gehören die Roaming-Gebühren innerhalb der EU der Vergangenheit an. Dadurch können deutsche Mobilfunkkunden ihren Handy-Tarif im EU-Ausland wie im Inland zuhause nutzen. Allerdings gibt es weiterhin Stolperfallen, durch die Roaming-Kosten anfallen können.

Was sind Roaming-Gebühren?

Unter dem Begriff Roaming wird die Mobilfunknutzung im Ausland verstanden. Dabei hält sich der Nutzer in einem anderen Mobilfunknetz als dem in der Heimat auf und greift auf die Infrastruktur von Handynetzen im Ausland zu. Um eine Abgrenzung zum National Roaming vorzunehmen, wird hierbei auch oft vom International Roaming gesprochen. Für die Nutzung im Ausland müssen die deutschen Anbieter eine Gebühr an den jeweiligen ausländischen Netzbetreiber entrichten, über den der Kunde im Ausland aktiv ist. Dadurch entstehen bei einer Mobilfunknutzung im Ausland häufig Zusatzkosten – die sogenannten Roaming-Gebühren. Doch auch beim Roaming gibt es Unterschiede, denn es wird zwischen EU-Roaming und internationalen Roaming unterschieden.

Abschaffung der EU Roaming-Gebühren

Seit dem 15. Juni 2017 dürfen deutsche Mobilfunkanbieter keine Roaming-Gebühren innerhalb der EU erheben. Stattdessen gilt der Grundsatz „Roam like at home“. Darunter wird verstanden, dass Mobilfunkkunden ihren Heimattarif auch im EU-Ausland nutzen können. Zusatzgebühren dürfen dabei nicht erhoben werden.

Unabhängig der neuen EU-Roaming-Verordnung bieten viele Mobilfunkanbieter wie die Telekom, Vodafone und o2 weiterhin zubuchbare Auslandsoptionen an. Ob diese vorteilhafter als die gesetzliche Regelung sind, hängt vom individuellen Nutzerverhalten und dem in Deutschland gebuchten Tarif ab. Außerdem bieten viele Anbieter so genannte alternative Roaming-Optionen an, die anstelle des EU-Roamings gebucht werden können. Allerdings sind diese oft dauerhaft gültig und weisen eine Laufzeit auf. Das heißt, dass sie nicht immer individuell für kurze Zeit hinzugebucht werden können. Hier sollten Kunden also genau überlegen, ob ein solches Paket sinnvoll ist.

Länder mit EU-Roaming

Ein großer Stolperstein bei der neuen EU-Regelung ist die Frage, in welchen Ländern diese gilt. Dabei muss vor allem eine Unterscheidung zwischen dem geografischen Europa und den Ländern der EU getroffen werden. Die EU-Regelung gilt – wie es der Name bereits sagt – nur in den Ländern der EU bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums EWR (ohne die Schweiz). Dadurch sind einige Länder, die geografisch zwar in Europa liegen, nicht Teil des EU-Roamings. Hier wird also eine ganz normale Berechnung der Roaming-Kosten durchgeführt.

  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Irland
  • Italien
  • Kroatien
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Ungarn
  • Vereinigtes Königreich
  • Zypern
  • Island
  • Liechtenstein
  • Norwegen

Vorsichtig sollten Kunden in Ländern sein, die nicht zur EU bzw. den berechtigten EWR-Staaten gehören. In diesen Ländern ist das Roaming nicht automatisch inklusive. Dazu zählen unter anderem:

  • Großbritanien
  • Monaco
  • San Marino
  • Überseegebiete in der Karibik
  • Aserbaidschan
  • Kosovo
  • Russland
  • Vatikanstadt
  • Isle of Man
  • Kanalinseln
  • Andorra
  • Gibraltar
  • Türkei

Bei manchen Mobilfunkanbietern werden einzelne Länder trotzdem in der EU Länderliste zugeordnet. Bei der Deutschen Telekom ist z.B. das Roaming in der Schweiz in den MagentaMobil Tarifen automatisch inklusive. Daher sollte vor der Reise eine genaue Prüfung der Konditionen erfolgen.

Kostenfallen im EU-Ausland

Trotz neuer EU-Regelung gibt es weiterhin einige Stolpersteine, die es zu beachten gibt. Dazu zählt vor allem die sogenannte Fair-Use-Regelung bei der Verwendung von Flatrates. Darunter versteht man eine angemessen und faire Auslandsnutzung. Allerdings ist diese nicht in allen Punkten eindeutig festgelegt und zum Teil von Anbieter zu Anbieter verschieden. Selbst der beste Handyvertrag bietet keine Garantie, dass dennoch Gebühren anfallen.

Zeitliche Begrenzung

Ein wichtiger Punkt der Fair-Use-Regel ist die Begrenzung der Auslandsnutzung auf 4 Monate. Das heißt, dass deutsche Kunden ihren Inlandstarif nur vier Monate im EU-Ausland wie daheim nutzen können. Allerdings müssen Kunden, die diese Grenze erreichen, nicht sofort mit einer Zusatzberechnung rechnen. Vorab muss der Anbieter per SMS über diesen Umstand informieren und die Zusatzberechnung ankündigen. Anschließend hat der Kunde zwei Wochen Zeit, sich wieder im deutschen Netz einzuwählen. Erst wenn das nicht geschieht, darf der Anbieter zusätzliche Gebühren erheben. Dafür hat die Bundesnetzagentur verbindliche Gebühren festgelegt:

  • 0,032 € pro Minute für Sprachanrufe (+ MwSt.)
  • 0,01 € pro SMS (+ MwSt.)
  • 6,00 € pro GB (ab 1. Januar 2018)
  • 4,50 € pro GB (ab 1. Januar 2019)
  • 3,50 € pro GB (ab 1. Januar 2020)
  • 3,00 € pro GB (ab 1. Januar 2021)
  • 2,50 € pro GB (ab 1. Januar 2022)

Fair-Use-Policy im Ausland

Außerdem können Anbieter den Inlandstarif im EU-Ausland begrenzen und im Rahmen der Fair-Use-Policy eingrenzen. Das ist vor allem bei Handytarifen mit unbegrenzter Datenflat der Fall, die im EU-Ausland nicht unbegrenzt nutzbar sind. Dazu zählt auch die bereits angesprochene Beobachtungsphase, in der der Anbieter über vier Monate hinweg prüfen darf, ob sich die deutsche Simkarte überwiegend im Ausland aufhält und auch vorwiegend dort genutzt wird. Darüber hinaus können Anbieter die Datenmenge auch bei besonders günstige Tarifen mit hohem Datenvolumen im EU-Ausland begrenzen. Als Grundlage gilt dabei eine einheitliche Regelung:

(Monatlicher Paketpreis (netto) /  Kosten für Auslandsdatenpakete) x 2

Stabile Bindung

Zudem kann der Anbieter eine sogenannte „stabile Bindung“ verlangen. Das heißt, dass Kunden nachweisen müssen, dass sie dauerhaft an ein bestimmtes Heimatland gebunden sind. Dafür reicht in Deutschland in der Regel das Ausweisdokument aus, welches bei Vertragsabschluss vorgelegt werden muss und die deutsche Adresse enthält.

In Ländern, die nicht zur EU gehören, sollten deutsche Kunden vorsichtig sein. Vor allem bei der mobilen Datennutzung, die schnell hohe Kosten verursachen kann. Ähnliches gilt in Grenznähe. Dort kann das Nicht-EU-Netz stärker sein als das EU-Netz und bereits vor Übertritt der Grenze zusätzliche Kosten verursachen. Besondere Vorsicht ist hierzulande in Grenznähe der Schweiz geboten. Trotz genutztem Handyvertrag im Telekom-Netz, Vodafone-Netz oder o2-Netz kann sich das Handy automatisch in ein Schweizer Handynetz einbuchen.

Roaming-Ausnahme Fähre und Schiffe

Kreuzfahrer und Fährreisende sollten ebenfalls darauf achten, in welchem Netz sie eingewählt sind. Obwohl das Schiff in einem EU-Land unterwegs ist, gilt das Roaming nur für die Landnetze. Zu weit abseits von der Küste oder auf hoher See haben Handy und Smartphone meist keinen Kontakt mehr zu den Landnetzen. Viele Schifffahrts- und Fährgesellschaften bieten auf ihren Schiffen eigene Netze an, die jedoch meist sehr teuer sind.

Deshalb sollte Schiffsreisende auch hier darauf achten, nicht aus Versehen im falschen Netz aktiv zu sein. Die Deaktivierung der mobilen Datenverbindung und die Umstellung auf manuelle Netzwahl können helfen. Große Reedereien, wie z.B. die Aida bieten an Bord spezielle Internet-Tarife.

SIM-Karte im Ausland kaufen

Wer einen hohen Datenbedarf hat oder einen längeren Auslandsaufenthalt plant, kann sich auch im Reiseland nach einer dortigen Handykarte umsehen. Häufig sind die Tarife im Ausland deutlich günstiger als hierzulande. Allerdings ist der Erwerb mit einem ausländischen Pass nicht immer einfach – vor allem im Nicht-EU-Ausland.

FAQ zum EU-Roaming

Wurde das EU-Roaming abgeschafft?

Mit der Novellierung im Juni 2017 wurde das EU-Roaming nicht abgeschafft. Allerdings hat die ab diesem Datum verfügt, dass Kunden ihren Tarif im EU-Ausland wie daheim nutzen können. Dadurch zahlen die meisten Kunden keine Roaminggebühren mehr. Denn wer zuhause eine Flat nutzt, kann sie auch im EU-Ausland ohne Zusatzkosten nutzen. Gleiches gilt für Minutenpakete. Kunden, die jede Minute und SMS bezahlen, bezahlen im Ausland das, was sie auch daheim bezahlen.

Was ist die Fair-Use-Policy?

Die Fair-Use-Policy soll Tarife mit sehr hohen Volumina und Inhalte fairer behandeln. Denn Anbieter müssen Unlimited Datenflats oder sehr hohe Volumina nicht uneingeschränkt im EU-Ausland anbieten. Allerdings legt die Fair-Use-Policy eine bestimmte Mindest-Datenmengen im Ausland fest. Diese errechnet sich aus dem monatlichen Paketpreis und den derzeit gültigen Großhandelspreisen.

Kann ich EU-Ausland immer kostenfrei telefonieren?

Obwohl das EU-Roaming keine Roaminggebühren mehr erlaubt, gibt es für die Nutzung im EU-Ausland Grenzen. So dürfen die Anbieter beispielsweise bei hohen Datenmengen die Fair-Use-Policy anwenden. Außerdem erlaubt die EU die Berechnung zusätzlicher Kosten, wenn Kunden dauerhaft roamen. Das ist der Fall, wenn die Simkarte länger als vier Monate pro Jahr im Ausland genutzt wird. Vorsicht ist auch auf Schiffen und in Flugzeugen geboten. Hier greift das EU-Roaming meist nicht.

Was kostet das EU-Roaming?

Seit Juni 2017 nutzen Kunden ihre deutschen Tarife im EU-Ausland zu zuhause. Zusätzliche Roaminggebühren gibt es nicht mehr. Das heißt, dass der deutsche Tarif auch im EU-Ausland gilt.

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