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Telekom StreamOn eingestellt – Sonderkündigungsrecht oder nicht?

Die Telekom hat die Zero-Rating-Option endgültig eingestellt und auch für Bestandskunden beendet. Diese fragen sich nun, ob sie durch den Wegfall der Option ein Sonderkündigungsrecht haben. Die Telekom sagt nein, doch möglicherweise sieht die Rechtslage anders aus. Das sagt ein Anwalt zum Thema.

Telekom StreamOn endgültig eingestellt

Nachdem der Europäische Gerichtshof im September 2021 die Zero-Rating-Optionen Telekom StreamOn und Vodafone Pass untersagt hat, sind die Dienste seit Frühsommer 2022 für Neukunden eingestellt. Bestandskunden der Telekom konnten StreamOn noch bis Ende März 2023 weiterhin nutzen, sind nun jedoch ebenfalls von der Einstellung betroffen. Ab April stehen Telekom StreamOn und Vodafone Pass nicht mehr zur Verfügung.

Bestandskunden der Netzbetreiber fragen sich nun, ob ihnen ein Sonderkündigungsrecht zusteht, da ein elementarer Bestandteil der Tarife mitten in der Laufzeit weggefallen ist? Die Telekom verneint eine außerordentliche Kündigung. Dabei begründet der Anbieter die Ablehnung damit, dass es sich bei StreamOn um eine kostenlos Zubuch-Option handelte, die Kunden zu den regulären Tarifen zubuchen konnten. Die Tarife selbst hätten StreamOn dadurch nicht enthalten. Faktisch sei damit kein Tarifbestandteil wegfallen, sondern lediglich eine Option, die ja eh keine Gebühren verursacht habe.

Eingestelltes Vodafone Pass Angebot

Sonderkündigungsrecht für StreamOn?

Betroffene Kunden dürften das etwas anders sehen. Denn die Telekom hat mit StreamOn massiv Werbung gemacht und die Option als wichtiges Kaufargument für die eigenen Tarife vermarktet. Den wenigsten Kunden dürfte deshalb klar gewesen sein, dass es sich eigentlich nur um eine zubuchbare Option handelt, die jederzeit wegfallen könnte.

Das sieht auch Rechtsanwalt Dr. Matthias Böse so, der zur Fragestellung der Sonderkündigung einen Blog-Beitrag auf seiner Webseite veröffentlicht hat. In seinen Augen können sich Telekom und Vodafone nicht einfach so aus der Affäre ziehen und eine Sonderkündigung verweigern. Denn es handele sich um eine deutliche Verschlechterung der Vertragsbedingungen. Die Erklärung der Telekom, dass der Vertrag selbst gar nicht betroffen sei, sondern nur eine eh kostenlose Option, lässt er hier nicht gelten.

Telekom StreamOn Sonderkündigung – das sagt der Anwalt

Die Aussage von Telekom und Vodafone, dass sich diese Änderung der Vertragsinhalte nun durch das Unionsrecht ergebe, sei für ihn „gleich mehrfach falsch“. Zum einen, weil eine solche Änderung nicht tatsächlich vorgeschrieben ist, zum anderen, weil eine solche nicht zu Lasten der Verbraucher gehen dürfe. Der Rechtsanwalt argumentiert, dass StreamOn und Pass von Anfang an rechtswidrig gewesen seien. 

Eine einfache Lösung wäre beispielsweise die Aufhebung der Datenbegrenzung in den Tarifen betroffener Kunden. Diese könnten dann bis zum Ende der jeweiligen Mindestvertragslaufzeit (also bis zum Zeitpunkt der ersten ordentlichen Kündigung durch den Anbieter) ohne Limit surfen. Das würde auch den Vorgaben des EuGH und der Bundesnetzagentur entsprechen, dass jeder Datenverkehr gleich zu behandeln ist. Laut Dr. Böse eine adäquate Lösung für den Wegfall einer Option, die de Facto einer unlimitierten Datenflat für die meisten Dienste entsprach. Stattdessen hat die Telekom die Datendrossel betroffener Kunde für gerade einmal drei Monate aufgehoben – was am Sonderkündigngsrecht jedoch nichts ändere, so Dr. Böse.

Telekom Vertrag außerordentlich kündigen – So geht's

Der Rechtsanwalt rät betroffenen Kunden, die mit der aktuellen Situation unzufrieden sind, dennoch eine Sonderkündigung vorzunehmen. Er stellt dafür einen Vordruck bereit:

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter Verweis auf § 57 Abs. 1 TKG kündige ich meinen Mobilfunkvertrag mit der Rufnummer xx hiermit außerordentlich und fristlos.

Mit freundlichen Grüßen,

NameVertragsinhaber

Ob die Telekom auf diese Kündigung eingehen und den Tarif tatsächlich vorfristig beenden wird, bleibt abzuwarten. Dr. Böse rechnet damit, dass sich mit dem Fall erst Gerichte befassen müssen, damit Kunden an ihr Recht kommen. Dennoch sollten Kunden seiner Meinung nach bereits jetzt die obige Kündigung einreichen, um im Falle eines positiven Urteils von diesem zu profitieren. Wer erst kündige, wenn das Urteil vorliegt, verschenke ggf. bares Geld.

Wir weisen darauf hin, dass dieser Artikel keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Informationszwecken dient. Die hier genannten Inhalte ersetzen keine den Einzelfall berücksichtigenden Rechtsberatung. Für eine rechtlich sichere Beratung suchen Sie bitte einen Rechtsanwalt auf. 

FAQ zur Sonderkündigung von Telekom StreamOn und Vodafone Pass

Warum wurden StreamOn und Pass eingestellt?

Die Einstellung der Dienste geht auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshof zurück. Dieser hatte Telekom StreamOn und Vodafone Pass als rechtswidrig eingestuft, da die Dienste gegen die Netzneutraliät verstießen. Die Bundesnetzagentur hatte beide Dienste anschließend verboten. Für Neukunden stehen sie bereits seit Sommer 2022 nicht zur Verfügung, für Bestandskunden wurden sie endgültig zu Ende März 2023 eingestellt

Besteht für Telekom StreamOn ein Sonderkündigungsrecht?

Ob betroffene Kunden ein Sonderkündigungsrecht haben, ist nicht abschließend geklärt. Die Telekom und Vodafone verneinen eine außerordentliche Kündigung. Rechtsanwälte sehen hingegen alle Bedingungen für eine Sonderkündigung erfüllt. Betroffene Kunden sollten dem Rat von Juristen nach eine Sonderkündigung mit Verweis auf § 57 Abs. 1 TKG vornehmen und die Reaktion des Anbieters abwarten. Auch wenn diese die Kündigung ablehnen, sichern sich Kunden so ggf. eine Rückerstattung ab dem Zeitpunkt der Kündigung, sollte ein Gericht in der Zukunft die Richtigkeit dieser anerkennen.

Wie nehme ich eine Sonderkündigung für StreamOn vor?

Auch wenn die Telekom keine Sonderkündigung für den Wegfall der StreamOn Option vorsieht, können Kunden diese pro Forma vornehmen. Einen Vordruck haben wir weiter oben im Artikel veröffentlicht. Es ist anzunehmen, dass die Telekom diese ablehnen wird. Dennoch kann eine Sonderkündigung hilfreich sein, sollten Gerichte in Zukunft für betroffene Kunden entscheiden. 

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