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Urteil: Vodafone darf Kunden bei Routerrückgabe nicht benachteiligen

In einem Rechtsstreit haben sowohl das Landgericht Düsseldorf als auch das Landgericht München I gegen Vodafone geurteilt und problematische AGB untersagt. Diese hatten Kunden, die es versäumten Leih-Router fristgerecht zurücktzugeben, unangemessen benachteiligt.

Vodafone Router nicht fristgerecht zurückgegeben

Vodafone-Kunden, die einen Internetvertrag des Unternehmens buchen, erhalten in der Regel kostenfrei oder gegen kleines Geld einen passenden Router dazu. Dieser ist jedoch nur von Vodafone geliehen und muss nach Vertragende zurückgegeben werden. Passiert das nicht fristgerecht, behält sich der Netzbetreiber das Recht vor, diesen zu berechnen. Entsprechende Details dazu sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu finden.

Und diese sahen lange Zeit zum Teil horrenden Pauschalen für einen nicht fristgerecht zurückgesandten Router vor. Je nach Gerät räumte sich Vodafone in den AGB das Recht ein, bis zu 250 Euro einzuziehen – ohne weitere Erinnerung oder Mahnung. Unter dem Aktenzeichen 12 O 83/20 erkläre das Landgericht Düsseldorf diese Pauschale im Februar 2021 für ungültig.  Da Vodafone die entsprechenden Geräte selbst zu einem deutlich günstigeren Neupreis erwerbe, sei eine deutlich überhöhte Pauschale für teilweise mehrere Jahre genutzte Altgeräte unverhältnismäßig, heißt es im Urteil.

Router-Rückgabe darf nicht zu teuer werden

Vodafone deklarierte die teilweise horrenden Gebühren für einen nicht zurückgegeben Router als entstandenen Schaden. Das Gericht wiederum sah den tatsächlichen Schaden jedoch unter dem Wert eines Neugeräts angesiedelt. Denn ein nicht zurückgegebener Router bedinge nicht automatisch eine Neuanschaffung, heißt es. Auch ein weiterer Passus wurde als ungültig erklärt, da dessen Schadensersatzregelung dem „wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Schadensersatzregeln von Mieter:innen bei Nichtrückgabe der Mietsache“ widersprach.

Das Landgericht München I urteilte unter dem Aktenzeichen 12 O 7213/20 im März 2021 ähnlich. Die Richter sahen eine pauschale Forderung bei nicht erfolgter Rückgabe eines Mietrouters ebenfalls als überhöht an. Diese Summe könne nicht dem Neupreis des Mietgerätes abzüglich Verwaltungskosten entsprechen, wenn die zurückgegebenen Geräte in der Regel bereits mehrere Jahre in Gebrauch waren. Vielmehr sei hier der aktuelle Marktwert des gebrauchten Modells heranzuziehen.

Schadenersatz ohne Frist unwirksam

Des Weiteren erklärten die Münchner die AGB-Klausel für unwirksam, die es Vodafone erlaubte, die Schadenersatzforderung ganz ohne Fristsetzung und Erinnerung durchzusetzen. Das heißt, das Kunden vor dem Einzug der Gebühren mit einer adäquaten Fristsetzung daran erinnert werden müssen, dass sie den Router zurückzugeben haben.

Wer sich ein neues Gerät zuleget und bereits kurz nach dem Kauf einen Defekt feststellt, muss es zudem nicht hinnehmen, dass Vodafone im Austausch ein überarbeitetes, als neuwertig eingestuftes Gerät, bereitstellt. Denn diese seien nicht als Neugerät zu werten. Die Nacherfüllungspflicht sieht jedoch vor, dass der Anbieter dem Kunden ein neues Gerät und kein generalüberholtes zur Verfügung stellt. In allen Fällen hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen geklagt und Recht bekommen.

FAQ zur Routers-Rückgabe bei Vodafone

Müssen Kunden Vodafone Bei-Router zurückgeben?

Kunden, die bei Vodafone einen Router leihen, müssen diesen nach Vertragende zurückgeben. Passiert das nicht, kann Vodafone eine Gebühr erheben, die dem aktuellen Marktwert des Geräts entspricht. Je nach Gerät sind das zwischen 20 Euro und 60 Euro (Änderungen vorbehalten).

Was passiert, wenn ich den Vodafone-Router nicht zurücksende?

Handelt es sich um ein Leihgerät müssen Kunden in diesem Fall mit der Berechnung des nicht zurückgeschickten Routers rechnen. 

Wann muss ich einen Vodafone Leih-Router zurückgeben?

In der Regel verlangt Vodafone den Router binnen 14 Tagen nach Vertragend zurück. Ein entsprechender Retourenschein liegt in der Regel der Kündigungsbestätigung bei.

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