Wer eine Prepaid-Karte eines Vodafone Discounters verwendet, kann diese seit Jahren nicht auf einen anderen Nutzer umschreiben. Trotz Versprechungen hat der Netzbetreiber den Service bislang nicht umgesetzt. Und wird es wohl auch in Zukunft nicht tun.
Kein Inhaberwechsel bei Vodafone Prepaid
Prepaid-Nutzer, die einen Discounter-Tarif im Vodafone-Netz verwenden, haben oft das nachsehen, wenn es um das Umschreiben des Vertrages geht. Während dieser Service im Postpaid-Bereich üblich ist, tut sich Vodafone im Prepaid-Segment damit schwer. Bereits vor zwei Jahren versprach das Unternehmen, dass der Inhaberwechsel in Kürze möglich sein werde. Doch was hat sich bis jetzt wirklich getan?
Wie Teltarif berichtet, ist der Service noch immer nicht verfügbar. Davon sind nicht vor allem Kunden Lidl Connect, Fyve, mobi, BILDmobil, Edeka mobil und Rossmann mobil betroffen. Bei diesen Simkarten und Tarifen ist kein Inhaberwechsel möglich. Und allem Anschein nach auch für die Zukunft nicht geplant. Einzig otelo lässt die Umschreibung auf einen anderen Inhaber zum Teil zu.+
Warum ist ein Inhaberwechsel notwendig?
Bei einem Inhaberwechsel wird die Simkarte samt Tarif und allen dazugehörigen Daten auf einen anderen Kunden umgeschrieben. Zum Beispiel auf ein nun volljähriges Kind oder einen Angehörigen nach dem Tod des Nutzers. Dabei läuft das Verfahren ähnlich ab wie bei einer Neubestellung. Allerdings bleiben Tarif, Rufnummer und Co. unverändert. Das ist für Kunden oft bei besonders attraktiven Tarifen oder wichtigen Rufnummern interessant. Denn auch eine Portierung dieser zu einem anderen Anbieter ist nur dann möglich, wenn die Simkarte auf den eigenen Namen läuft.
Ein Formular für den Inhaberwechsel bietet Vodafone den Kunden der Partnerangebote jedoch nicht an. Dazu sagt das Unternehmen auf Nachfrage:
Leider muss ich bestätigen, dass wir im Branded-Reseller-Markt eine Vertragsübernahme/einen Inhaberwechsel von Prepaid-Verträgen nicht anbieten. Interne Analysen haben hier gezeigt, dass dieser Dienst kaum relevant für die Kunden ist und die Realisierung insofern auch nicht weiter verfolgt wurde. Wir bedauern, wenn einige wenige Kunden Rufnummern aus alten Prepaid-Verträgen weiternutzen wollen – können dafür aber leider keine technische Lösung anbieten.
Was können betroffene Kunden tun?
Durch die fehlende Möglichkeit eines Inhaberwechsels haben Kunden von Lidl Connect, Fyve und Co. leider das Nachsehen. Denn eine offizielle Umschreibung können sie nicht vornehmen. Deshalb können Karte, die auf einen anderen Namen registriert wurden, lediglich stillschweigend weiter genutzt werden. Allerdings kann das wiederum zu Problemen beim Kundensupport führen. Etwa, wenn die 19-jährige Tochter den Service in Anspruch nehmen möchte, die Simkarte jedoch auf den Vater registriert ist.
Auch eine Portierung der Nummer wird problematisch, wenn die Daten dieser nicht mit den Daten des Vertrages übereinstimmen. Manchmal ist eine Rufnummernmitnahme trotzdem möglich. Zum Beispiel, indem der Inhaber der Nummer die Portierung per Unterschrift bestätigt. Ist das nicht möglich, können sich Kunden lediglich damit behelfen, dass die Nummer zu einem Anbieter portiert wird, der einen Inhaberwechsel anbietet. Ist dieser erfolgt, kann die Nummer erneut portiert und diesmal zum Wunschanbieter übertragen werden.
Was passiert bei Nutzung einer Simkarte, die nicht mir gehört?
Prinzipiell ist die Nutzung einer Simkarte, die auf einen anderen Namen registriert wurde, möglich. Vor allem, wenn der Inhaber dafür sein Zustimmung erteilt hat. Denn Tarif, Aufladung und Co. funktionieren unabhängig von den Daten, auf die die Karte registriert wurde, Probleme kann es jedoch beim Service geben. Denn diesen erhält natürlich nur der Inhaber der Simkarte, der sich dafür meist mit persönlichen Informationen legitimieren muss.
Ein Problem kann auch die Frage der Haftung sein. Denn der Inhaber der Karte haftet für alles, was mit dieser passiert. Auch dann, wenn er diese gar nicht selbst verwendet. Es ist also ratsam, darauf zu achten, wem man eine auf den eigenen Namen registrierte Simkarte überlässt. Vor allem dann, wenn diese wie bei den Vodafone-Discountern nicht auf den Nutzer übertragbar ist.