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Vodafone macht PureMobile kostenpflichtig – Kunden müssen kündigen

PureMobile Kunden, die erst 2020 vom o2-Netz ins Vodafone-Netz migriert wurden, sollten ihre Briefpost prüfen. Denn Vodafone hat entschieden, dass kostenlose PureMobil Angebot einzustellen und bereits ab Mitte Oktober Gebühren für den Handyvertrag zu verlangen. Wer damit nicht einverstanden ist, hat nur wenig Zeit, um fristgerecht zu kündigen.

PureMobil wird kostenpflichtig

Mit der Übernahme von Unitymedia durch Vodafone gab es auch Veränderungen beim PureMobil Angebot. Diesen Handytarif konnten Unitymedia Kunden auf Wunsch zubuchen und kostenlos nutzen. Dafür stellte der Kabelnetzbetreiber eine Sprachflat zu Unitymedia- und PureMobile-Kunden sowie 500 MB mit 7,2 Mbit/s bereit. Dabei kam das o2-Netz zum Einsatz. Im Sommer 2020 erfolgt dann der Wechsel ins Vodafone-Netz. Betroffene Kunden erhielten neue Simkarte und ein neues Netz, konnten ihren Tarif ansonsten aber wie gewohnt weiterhin nutzen. Gleichzeitig wurde das Datenvolumen auf 1 GB erhöht und LTE Max freigeschaltet.

Nun steht jedoch eine entscheidende Veränderung an. Denn offenbar hat sich Vodafone dazu entschieden, dass kostenlose Angebot endgültig einzustampfen. Wie Caschys Blog berichtet, erhalten PureMobil Kunden in diesen Tagen einen Brief, der sie über das nahende Aus informiert. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass Vodafone mitnichten eine Kündigung ausspricht und den Tarif komplett einstellt. Stattdessen wandelt sich das bislang kostenlose Angebot in eine kostenpflichtige Variante um.

Kostenpflichtige Weiterführung von PureMobile

Stichtag für die Umstellung ist der 12. Oktober 2021. Ab diesem Tag erhebt Vodafone für PureMobile Tarife eine monatliche Gebühr von 3,93 Euro. Und zwar auch von allen Kunden, die bis dahin nicht reagiert haben. Deswegen sollten Nutzer prüfen, ob sie bereits informiert wurden und darüber nachdenken, ob sie die Umwandlung in ein kostenpflichtiges Angebot akzeptieren möchten. Eine Widerrufsmöglichkeit bietet Vodafone offenbar nicht an, räumt Kunden jedoch die Option einer Kündigung ein. Das heißt, dass Kunden bis zum 12. Oktober 2021 kündigen können und somit der Berechnung des neuen Paketpreises entgehen.

Inwiefern die kurzfristige einseitige Anpassung des Tarifs und die Umwandlung in ein kostenpflichtiges Angebot rechtlich erlaubt ist, bleibt dennoch fraglich. In der Vergangenheit haben bereits einige Anbieter eine solche durchzusetzen versucht, sind jedoch regelmäßig vor Gericht gescheitert. Grundsätzlich gelten geschlossene Verträge als bindend. Änderungen sind zwar möglich, jedoch nur in einem engen Rahmen. So hat beispielsweise der Kabelanbieter Pyur in den letzten Jahren mehrmals versucht, einseitige Preisanpassungen durchzusetzen, die im Nachhinein jedoch nicht rechtens waren.

Wie sieht die Rechtslage aus?

Am Beispiel von Pyur lässt ich nachvollziehen, welche rechtlichen Hürden Anbieter für einseitige Vertragsänderungen zu nehmen haben. Denn der Anbieter setzte 2015 und 2016 Preiserhöhungen um, ruderte jedoch 2018 zurück und erklärte, dass man damals das geltende Recht nicht allzu ernst genommen habe. Betroffene Kunden konnten zuviel gezahlte Beiträge zurückfordern. Als 2019 die nächste Preiserhöhung anstand, mahnte die Verbraucherzentrale Sachsen Pyur sogar ab.

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Auch das Vorgehen von Vodafone wirft rechtlich Fragen auf. Denn will ein Anbieter einen Tarif einseitig ändern, bedarf es dafür die Zustimmung des Kunden. So zumindest der rechtliche Konsens der letzten Jahre. Verweigert der Kunde die Zustimmung oder legt gar Widerspruch ein, muss der Tarif für die vereinbarte Restlaufzeit so bleiben wie er gebucht wurde. Genau das sollte auch für PureMobil Kunden gelten. Da der ehemalige Unitymedia Tarif jedoch in der Regel lediglich eine Laufzeit von drei Monaten aufweist, ist die Verschnaufpause bei den meisten Kunden wohl nur von kurzer Dauer.

Fazit: Widerspruch oder Kündigung?*

PureMobile Kunden, die mit der Preisanpassung nicht einverstanden sind, den Tarif jedoch weiterhin nutzen möchten, sollten zu allererst einen Widerspruch einlegen. Sollte es hierbei Probleme geben, können sich Betroffene zum Beispiel an die Verbraucherzentralen wenden und dort um Hilfe bitten. Zu beachten gilt jedoch, dass ein Widerspruch in der Regel nur eine aufschiebende Wirkung hat. Das heißt, dass Vodafone in diesem Fall eine ordentliche Kündigung zum Ende der Laufzeit aussprechen kann, zu der der Tarif dann regulär endet. Ein Anrecht auf eine dauerhafte Weiterführung haben Kunden auch nach einem Widerspruch nicht.

Wer sowieso kein Interesse mehr an dem Tarif hat, kann eine einfacheren Weg gehen und bis zum 12. Oktober 2021 eine Kündigung einreichen. Damit entgehen Kunden der Preiserhöhung und beenden aus freien Stücken den Vertrag. Wir empfehlen generell, den Brief von Vodafone nicht zu übersehen und sich damit auseinanderzusetzen, welche Option in Frage kommt. Kunden, die die Ankündigung ignorieren und weder Widerspruch noch Kündigung einreichen, müssen ab Mitte Oktober mit knapp 4 Euro Paketpreis pro Monat rechnen.

*Wir weisen darauf hin, dass dieser Text keine Rechtsberatung darstellt. Für eine fundierte rechtliche Beratung oder Einschätzung wenden Sie sich bitte an die Verbraucherzentralen oder einen Rechtsanwalt.

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